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Waren es bisher die 3-Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente, auf denen die Altersvorsorge ruhte, ist nun ein Umdenken erforderlich. Das neue Altersvorsorgemodell setzt sich aus drei Schichten zusammen, die eine tragfähige Altersabsicherung ergeben.
Der Gesetzgeber fördert vor allem den Rentenaufbau in zwei unterschiedlichen Schichten: Schicht I = Basisversorgung |
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- Gesetzliche Rentenversicherung / Berufsständische Versorgungseinrichtungen / Landwirtschaftliche Alterskassen
- Private Basis-Rente
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Schicht II = Kapitalgedeckte Zusatzversorgung |
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- Betriebliche Altersversorgung (bAV)
- Private Riester-Rente
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Aber auch der Vermögensaufbau wird in einer dritten Schicht gefördert Schicht III = Kapitalanlageprodukte |
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- Private Rentenversicherungen
- Private Lebensversicherungen
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Dabei spielen diese Kriterien eine Rolle: a) Altersvorsorge im Sinne der Schicht 1 und 2 - Absicherung der Langlebigkeit durch Rentenleistungen
- Kann nur der versicherten Person zugute kommen
- Leistungen können nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
- Steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
- Nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase
Sparen Sie nicht an der Altersvorsorge. Sondern an den Beiträgen!
b) Vermögensaufbau im Sinne der Schicht 3 - Verträge, die der Kapitalbildung dienen
- Kann auch den Angehörigen zugute kommen
- Leistungen können vererbt, veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
- Keine steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
- Teilweise Steuervergünstigung bei Verrentung des Kapitals
Die Lebenserwartung steigt:Schön für die Rentner, schlecht für die Rente. In Deutschland beziehen Frauen heute fast doppelt so lange Rente wie vor 40 Jahren. Bei Männern hat sich die Bezugsdauer um rund 50 % erhöht. Außerdem müssen immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Rentner aufkommen. Ab 2005: Der harte Schnitt – das Alterseinkünftegesetz- Nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) werden Renten (gesetzliche und private Basis-Renten) nachgelagert besteuert.
- Ziel: Rentner werden zu Steuerzahlern – nur so bleibt der Staatshaushalt langfristig finanzierbar
- Alle politischen Parteien sind sich einig – kein Regierungswechsel wird die Entscheidung rückgängig machen.
Die Steuerentlastung wächst von Jahr zu JahrAber es gibt auch positive Aspekte des Alterseinkünftegesetzes. Das Volumen an steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorge-Aufwendungen nimmt jährlich zu. In 2009 sind 68 % dieser Vorsorgeaufwendungen steuerfrei, maximal bis zu einer Höhe von 12.000 EUR (bei Ledigen; bei Verheirateten verdoppeln sich die Freibeträge). Der Freibetrag steigt jedes Jahr um 2 %-Punkte an, sodass in 2025 100 % und damit maximal 20.000 EUR (Ledige) erreicht sind.
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