Abgeltungssteuer

auf Kapitalerträge 

Zum 1.1.2009 tritt die "Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge" in Kraft.


Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten:

- 25% Abgeltungsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag
(plus ggf. 8-9%
Kirchensteuer) ab 01.01.2009 auf

    1)
private Kapitalerträge, u. a. Zinsen, Erträge aus Kapitalversicherungen,     Dividenden, Investment- und Zertifikateerträge und
   
    2) private Veräußerungsgewinne (vormals: Spekulationsgeschäfte),
    u. a. Kursgewinne bei Wertpapieren, Investment
anteilen, Ansprüche auf
    eine Versicherungsleistung (neu;
Stichwort: LV-Zweitmarkt), nicht jedoch             Immobilien.

-
  Die Steuer hat i. d. R. abgeltende Wirkung. Kunden mit einem
individuellen
Steuersatz < 25% haben die Möglichkeit, die Einbeziehung
in
die individuelle Besteuerung zu beantragen.

-
  Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr für die
Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen entfällt.

-  Das bisherige Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und
Veräußerungsgewinne wird für Einkünfte im Privatvermögen abgeschafft.

-
Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer ist der Bruttoertrag. Ein Abzug der  Werbungskosten ist grundsätzlich nicht möglich;
berücksichtigt werden kann lediglich ein sog. 
Sparer- Pauschbetrag
in Höhe von 801/1602 Euro (ledig/verh.).

-
  NV-Bescheinigungen oder Freistellungsaufträge sind beim
Abzug der
Abgeltungsteuer zu berücksichtigen
.
Seuffert GmbH | info@seuffert.tv