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Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge
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Zum 1.1.2009 tritt die "Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge" in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten:
- 25% Abgeltungsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag (plus ggf. 8-9% Kirchensteuer) ab 01.01.2009 auf 1) private Kapitalerträge, u. a. Zinsen, Erträge aus Kapitalversicherungen, Dividenden, Investment- und Zertifikateerträge und 2) private Veräußerungsgewinne (vormals: Spekulationsgeschäfte), u. a. Kursgewinne bei Wertpapieren, Investmentanteilen, Ansprüche auf eine Versicherungsleistung (neu; Stichwort: LV-Zweitmarkt), nicht jedoch Immobilien. - Die Steuer hat i. d. R. abgeltende Wirkung. Kunden mit einem individuellen Steuersatz < 25% haben die Möglichkeit, die Einbeziehung in die individuelle Besteuerung zu beantragen.
- Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr für die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen entfällt.
- Das bisherige Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Veräußerungsgewinne wird für Einkünfte im Privatvermögen abgeschafft. - Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer ist der Bruttoertrag. Ein Abzug der Werbungskosten ist grundsätzlich nicht möglich; berücksichtigt werden kann lediglich ein sog. Sparer- Pauschbetrag in Höhe von 801/1602 Euro (ledig/verh.). - NV-Bescheinigungen oder Freistellungsaufträge sind beim Abzug der Abgeltungsteuer zu berücksichtigen.
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