Betriebliche Altersversorgung 

Betriebliche Altersversorgung:

Mit uns als Partner sind Sie gut beraten.

Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Ruhestand wird immer wichtiger. Die gesetzliche Rentenversicherung allein garantiert keine ausreichende Versorgung mehr im Alter.

Der Gesetzgeber gibt über das Altersvermögensgesetz (AVmG) und das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die Chance, eine ergänzende berufliche Versorgung abzuschließen.

Fünf Durchführungswege stehen bei der betrieblichen Altersversorgung zur Auswahl:

Die Durchführungswege zeichnen sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen

  • Gestaltungsmöglichkeiten
  • sozial- und steuerrechtlichen Behandlungen
  • Anlagevorschriften

aus.

Finanziert wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber selbst (direkte Arbeitgeberfinanzierung) oder durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung).


Für die Beantwortung Ihrer detaillierten Fragen oder für eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter nehmen Sie Kontakt mit uns auf.



Warum Betriebliche Altersversorgung?

Die Rentenreform hat viele Änderungen gebracht – auch für Sie! Eigeninitiative ist unumgänglich

Immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Deshalb wird die gesetzliche Rente immer kleiner und kann im Alter nur noch eine minimale Grundversorgung bieten. Die Konsequenz: Wer im Ruhestand finanziell unabhängig sein will, muss seine Versorgungslücken rechtzeitig schließen.


Arbeitnehmer haben das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung!

Der Staat hat allen Arbeitnehmern ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeräumt. Das heißt: Ihr Arbeitgeber muss ein entsprechendes Vorsorgekonzept einrichten. Anschließend treffen Sie eine gemeinsame Vereinbarung, ab wann und in welcher Höhe

  • Teile Ihres laufenden Einkommens
  • Sonderzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

in Beiträge zur Betriebsrente umgewandelt werden. Somit erhalten Sie die Möglichkeit, den letzten Reformen zu begegnen und Ihren Ruhestand durch zusätzliche Altersvorsorge finanziell abzusichern.


Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben!

Durch die Gehaltsumwandlung können Sie

  • mit ansehnlichen Steuervorteilen
  • einer hohen Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen

rechnen. Denn jährliche Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800 Euro, wenn Sie keine pauschal versteuerte betriebliche Altersversorgung haben.





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