Betriebliche Altersversorgung:


Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Ruhestand wird immer wichtiger. Die gesetzliche Rentenversicherung allein garantiert keine ausreichende Versorgung mehr im Alter.

Der Gesetzgeber gibt über das Altersvermögensgesetz (AVmG) und das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die Chance, eine ergänzende berufliche Versorgung abzuschließen.

Fünf Durchführungswege stehen bei der betrieblichen Altersversorgung zur Auswahl:


Die Durchführungswege zeichnen sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen

  • Gestaltungsmöglichkeiten
  • sozial- und steuerrechtlichen Behandlungen
  • Anlagevorschriften

aus.


Finanziert wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber selbst (direkte Arbeitgeberfinanzierung) oder durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung).


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