Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumt.
Die Pensionskasse bietet gegen Zahlung von Beiträgen Versorgungsleistungen und übernimmt das damit verbundene Versicherungsrisiko, ähnlich einem privaten Lebensversicherungsunternehmen.
Es unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin). Die Pensionskasse darf ihre Kapitalanlage nur nach strengen, aufsichtsrechtlichen Grundssätzen durchführen. Die Pro bAV Pensionskasse AG ist eine überbetriebliche, rechtlich selbstständige, private Pensionsversicherung. Seit 2002 ist sie als innovativer Spezialist auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge als zusätzlicher Versorgungsträger tätig. Die Pro bAV Pensionskasse AG bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit der Altersversorgung über eine Pensionskasse. Informieren Sie sich genauer über die Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. |