Unterstützungskasse


Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Zweck des Vereins besteht darin, den angeschlossenen Mitgliedern (Trägerunternehmen) Versorgungsleistungen zu gewähren. Die rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse: „Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e.V.“ unterliegt, wie alle Unterstützungskassen, nicht der Versicherungsaufsicht und ist auch in der Anlage ihres Vermögens frei.

Durch die Mitgliedschaft in einer Gruppenunterstützungskasse können auch kleinere und mittelständische Unternehmen diese Form der betrieblichen Altersversorgung nutzen.

Die Unterstützungskasse kann sowohl arbeitnehmer- (Entgeltumwandlung) als auch arbeitgeberfinanziert sein. In beiden Fällen führt der Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.
Der Arbeitnehmer ist bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSV a.G.) mit den vom Arbeitgeber entrichteten Beiträgen geschützt.

Der Verein als soziale Einrichtung gewährt den Arbeitnehmern keinen eigenen Rechtanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen. Gleichwohl hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen den Arbeitgeber.
Um dem Risiko unkalkulierbarer Zahlungen zu entgehen, werden die zugesagten Versorgungsleistungen mittels einer Rückdeckungsversicherung abgesichert.

Informieren Sie sich genauer über die Vorteile der Unterstützungskasse für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.
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